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Buchhaltung

Wir prüfen jeden Bescheid. Automatisch.

Das Problem

Das Finanzamt macht Fehler. Öfter als Sie denken.

Steuerbescheide werden vom Finanzamt nicht einfach durchgewunken. Sachbearbeiter ändern Beträge, streichen Abzüge, setzen Vorauszahlungen höher an – manchmal berechtigt, oft nicht.

Wenn Sie den Bescheid nicht innerhalb eines Monats prüfen und Einspruch einlegen, wird er bestandskräftig. Dann zahlen Sie zu viel – und können nichts mehr ändern.

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat, deshalb prüfen wir Bescheide direkt und legen sofort Einspruch ein, wenn etwas nicht stimmt.

Ein Steuerbescheid wird digital gegen die eigene Berechnung geprüft und auf Abweichungen kontrolliert
Die Lösung

Bei uns wird kein Bescheid ungeprüft abgelegt

Wir prüfen jeden einzelnen Bescheid gegen unsere Berechnung. Wenn das Finanzamt abweicht, analysieren wir die Differenz und legen – wenn begründet – fristgerecht Einspruch ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Leistungen

Was genau wir tun

  • Bescheide empfangen – Alle Bescheide kommen direkt bei uns an und werden digital abgelegt und für Sie hochgeladen.
  • Soll-Ist-Vergleich – Abgleich der festgesetzten Werte mit unserer Berechnung.
  • Differenzanalyse – Wenn Abweichungen bestehen, prüfen wir die Ursache.
  • Einspruch einlegen – Fristgerecht und begründet, wenn das Finanzamt falsch liegt.
  • Kommunikation mit dem Finanzamt – Wir führen das Einspruchsverfahren für Sie. Falls nötig, bis vor das Finanzgericht.
  • Rückmeldung an Sie – Sie erhalten eine klare Information: Bescheid stimmt, oder wir sind im Einspruch.
Ihr Nutzen

Warum das wichtig ist

Ein Beispiel: Das Finanzamt erkennt einen Investitionsabzugsbetrag nicht an, weil die Dokumentation nicht den Anforderungen entspricht. Folge: Mehrere tausend Euro höhere Steuerlast. Ohne Bescheidprüfung fällt das erst auf, wenn es zu spät ist.

Wir fangen solche Fehler ab – nicht als Sonderleistung, sondern als selbstverständlicher Teil unserer Arbeit.

Kosten

Was es kostet

Bescheidprüfungen, Nachfragen des Finanzamts und Einspruchsverfahren rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Solche Fälle nehmen spürbar zu – Sie zahlen dabei nur, was tatsächlich anfällt.

Für gerichtliche Verfahren (Finanzgericht) gelten gesonderte Konditionen, die wir im Vorfeld transparent mit Ihnen besprechen.

Wie bei allen unseren Leistungen gilt: Honorar und Aufwand stehen in einem angemessenen Verhältnis.

Bereit für einen Steuerberater, der mitdenkt?

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir lernen Ihren Betrieb kennen und zeigen Ihnen, was eine Zusammenarbeit mit Metatax konkret bedeutet.

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Telefon: +49 (30) 627 319 2-0  |  E-Mail: info@metatax.one